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Rückzahlungsanspruch im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Anforderung an Rückzahlungsklauseln - Weiterbildungskosten

Anforderung an Rückzahlungsklauseln - Weiterbildungskosten

BAG Urt.v. 06.08.2013 -9 AZR 442/12- = BeckRS 2013, 73242 = NJW-Spez. 2103, 756

Eine als AGB ausgestaltete Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsv ertrag muss das Kostenrisiko des Arbeitnehmers klar erkennen lassen und darf dem Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Wertuingsspielräume eröffnen. Anderenfalls verstößt sie gegen das Transparenzgebot (§ 307 I 2 BGB) und stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (§ 307 I 1 BGB).

 

Anm.:

Eine solche vertragliche Rückzahlungsvereinbarung sollte immer konkrete Summen oder Eckdaten über die Rückzahlung beinhalten, an Hand derer der Arbeitnehmer sein Zahlungsrisiko einschätzen kann. Ausserdem sollte der Arbeitgeber vermeiden, die Forderungen in unterscheidlicher Höhe geltend zu machen, da dies für die Intransparenz der Klausel sprechen kann.

Rückzahlungsanpruch des Arbeitgebers bei überzahltem Gehalt

Rückzahlungsanpruch des Arbeitgebers bei überzahltem Gehalt

BAG Urt. v. 10.03.05 NZA 2005, Heft 14

Ein Arbeitnehmer muss Lohnüberzahlungen nicht zurückerstatten, die der Arbeitgeber verspätet geltend macht. Der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit steht dem nur in Ausnahmefällen entgegen.

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