Stellenbeschreibung im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Stellenbeschreibung im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

In der Stellenbeschreibung wird eine bestimmte Stelle im Betrieb des Arbeitgebers derart beschrieben, sodass sich hieraus die Tätigkeit, die Funktion des zu besetzenden Arbeitnehmers und der betriebliche Ablauf ergibt.

Die Stellenbeschreibung definiert den Aufgabenbereich und die sich hieraus ergebenden Aufgaben selbst.

 

Je genauer im Übrigen eine Stelle arbeitsvertraglich definiert ist, umso weniger muss der Arbeitnehmer i.d.R von dieser Tätigkeit abweichen.

Diskriminierung durch Stellenausschreibung

Diskriminierung durch Stellenausschreibung

BAG Urt.v. 24.01.2013 -8 AZR 429/11- = BeckRS 2013, 67925 = NJW-Spezial 2013, 276

Werden in einer Stellenausschreibung für ein Trainee-Programm "Berufsanfänger bzw. Young Professionals" gesucht, so kann dies ein Indiz für eine unzulässige altersbedingte Benachteiligung eines 36-jährigen Bewerbers mit Berufserfahrung darstellen.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.