Streik im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Streik im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Ein Streik ist eine Maßnahme einer Mehrzahl von Arbeitnehmern, welche unter Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zieles die Arbeit aussetzen.

 

Allerdings werden Streiks unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, was bekannt ist. Der Streik muss von einer Gewerkschaft getragen sein. Ist eine Gewerkschaft nicht beteiligt, so handelt es sich um sog. wilde Streiks, d.h. diese sind unzulässig und rechtswidrig. Die Teilnahme an einenm wilden Streik kann zur fristlosen Kündigung führen und zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem wild streikenden Arbeitnehmer

Unzulässig jedoch sind Streiks während der sog. Friedenspflicht, solange die Verhandlungen noch nicht gescheitert sind.

Streikaufruf per E-Mail

Streikaufruf per E-Mail

BAG Beschl.v. 15.10.2013 -1 ABR 31/12- BeckRS 2013, 73852 = NJW-Spez. 2014, 146

Mitarbeiter dürfen das betriebliche E-Mail-System jedenfalls dann nicht für einen Streikaufruf verwenden, wenn dieses ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

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