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allgemeines zur Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht

Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht

Die Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht ist immer sinnvoll eine Rechtschutzversicherung zu besitzen. Dies hängt damit zusammen, dass im arbeitsrechtlichen Verfahren sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich erster Instanz jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Kosten, somit ihre Rechtsanwaltskosten selber tragen muss, egal welche Partei den Rechtsstreit gewinnt.

Nachdem die meisten Arbeitsgerichtsprozesse durch Vergleich enden und regelmässig sodann jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, ist sinnvoll dieses Kostentragungsrisiko der Rechtschutzversicherung aufzuerlegen.

 

Hinzukommt, dass Anwälte im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht geringe Gebühren haben, da diese sich aus den sog. "Streitwerten" ergeben und z.B. im Kündigungsschutzprozess regelmässig schon das 3-fache durchschnittliche Bruttoentgelt des Arbetnehmers zugrunde zu legen ist.

Häufig kommt auch noch ein Zeugnisstreit hinzu, welcher ebenfalls mit einem Monatsbruttoentgelt bewertet wird.

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