Vorratskündigung im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Vorratskündigung  im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Vorratskündigung des Arbeitgebers ist sozial ungerechtfertigt

Die sog. Vorratskündigung im Reinigungsgewerbe vor der Entscheidung über die Neuvergabe des gekündigten Reinigungsauftrags ist unzulässig, da sozial nicht gerechtfertigt.

BAG Urt.v. 12.04.202 -2 AZR 256/01- 

Beteiligt sich ein Arbeitgeber des Reinigungsgewerbes an der Neuausschreibung eines auslaufenden Auftrags, so ist mit dem Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für die im Objekt beschäftigten Arbeitnmehmer nicht zu rechnen, so lange die Entscheidung über die Neuvergabe noch offen ist. Eine vor Entscheidung über die Neuvergabe ausgesprochene Künmdigung ist als "Vorratskündigung" sozial nicht gerechtfertigt.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.