Verjährung im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Verjährung im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht

Regelmässig verjähren auch Ansprüche aus dem Arbeitsrecht nach den allgemeinen Recht, somit nach 3 Jahren gem. § 195 BGB.

Die Verjährungsfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch und der Person des Schuldners Kenntnis hat.

 

Hier ist jedoch im Arbeitsrecht Vorsicht geboten, da gerade das Arbeitsrecht sich dadurch auszeichnet diese Verjährung zu verkürzen.

Zunächst ist hier zu prüfen, inwieweit tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen (auch Verfallfristen genannt) beachtet werden müssen.

Diese verkürzen die Verjährung auf teils 3 Monate nach Entstehung des Anspruches !

Mehr dazu unter Ausschlussfristen.

Keine Verjährungshemmung des Anspruchs auf Annahmeverzug durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Keine Verjährungshemmung des Anspruchs auf Annahmeverzug durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage

BAG Urt.v. 24.06.15 -5 AZR 509/13- NZA 2015, 1256

Durch die Erhebung einer kündigungsschutzklage wird die Verjährung von Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs nicht nach § 204 I Nr. 1 BGB gehemmt.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.