Turboprämie im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Turboprämie im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Eine sog. Turboprämie wird häufig vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer angeboten, damit er hierdurch bewegt wird, einen Abwicklungsvertrag zu unterschreiben.

Im Abwicklungsvertrag ist eine Abfindung in bestimmter Höhe festgeschrieben. Hier kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nun eine zusätzliche Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer binnen vorgegebener Frist den Abwicklungsvertrag unterzeichnet.

Wird die Frist versäumt, so besteht kein Anspruch mehr auf die Turboprämie.

 

Das BAG hat entschieden, dass das arbeitgeberseitige Angebot einer "Turboprämie" rechtmässig sei. Es hat aber auch entschieden, dass im Falle der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erhebt, er Anspruch auf die "Grundabfindung" hat, auch wenn er die Kündigungsschutzklage verliert.

Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Abfindungssumme in einem Sozialplan festgeschrieben ist.

 

mehr zu Turboprämie:



Turboklausel für vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform der Kündigung

Turboklausel für vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform der Kündigung

BAG Urt.v. 17.12.15 -6 AZR 709/14- NZA 2016, 361

Ein Abwicklungsvertrag kann für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gem. § 623 BGB zwingend der Schriftform.

Turboprämie - wer nicht klagt wird belohnt

„Turboprämie – wer nicht klagt, wird belohnt

BAG Urt. v. 31.05.05 NZA 2005, 997

Bei Massenentlassungen dürfen Unternehmen eine Prämie versprechen, wenn die Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten.

Mit der Turboprämie gibt das BAG dem Arbeitgeber ein adäquates Mittel in die Hand, bei Massenentlassungen schnell Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen. Dem Arbeitgeber, der sich für das Angebot einer solchen Prämie entschließt, ist dringend zu empfehlen, Verhandlungen über die Prämienhöhe erst dann zu führen, wenn der Sozialplan bereits abgeschlossen ist. Damit vermeidet er den Eindruck, die finanziellen Mittel für die Turboprämie vom Dotierungsrahmen des Sozialplans abgezweigt zu haben.

Hinweis:
Die Urheber der Texte auf dieser Website ist Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart. Sie dürfen die von mir erstellten Texte vollständig, auszugsweise oder sinngemäß zitieren. Ich muss Sie jedoch bitten, sich vorher entweder meine schriftliche Genehmigung dazu einzuholen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ich Urheber des Textes bin (Quellenangabe nach § 63 UrhG). Die Erstellung der Texte erfordert aktuelles Fachwissen, Kreativität und Zeit. Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.