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Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

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Darlegungs- und Beweislast bei nachträglicher Zulassung der Kündigungsschutzklage

Darlegungs- und Beweislast bei nachträglicher Zulassung der Kündigungsschutzklage

LAG Rheinland-Pfalz v. 10.07.2012 -6 Ta 68/12-

Die bloße Unkenntnis der dreiwöchigen Kündigungsschutzklagefrist in § 4 S.1 KSchG rechtfertigt keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Es gehört -anerkanntermaßen- zu den an jeden Arbeitnehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen, dass er sich zumindest nach Ausspruch einer Kündigung unverzüglich darum kümmert, ob und wie er hiergegen vorgehen kann (BAG v. 26.08.1993 -2 AZR 376/93-). Ihm wird insofern zugemutet, dass er die Grundsätze des Kündigungsschutzrechts kennt und sich zumindest aktiv hierüber informiert.

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