"whistle-blower" im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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"whistle-blower" im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

verhaltensbedingte Kündigung, "whistle-blower",

verhaltensbedingte Kündigung, "whistle-blower", Prüfung der erhobenen Vorwürfe auf Wahrheitsgehalt

LAG Köln v. 02.02.2012 -6 Sa 304/11-

Die unter Angabe einer falschen Quelle objektiv unwahre Behauptung der Manipulation an den technischen Sicherheitseinrichtungen öffentlicher Verkehrsmittel ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Der Arbeitnehmer ist vor Erstattung einer Strafanzeige stets verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob die Informationen zutreffend und zuverlässig sind.

Whistleblowing im Internet

Whistleblowing im Internet

Hierunter versteht man die Bekanntgabe und Veröffentlichung betriebsinterner Misstände und/oder illegalem Handeln des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer.

Die Rechtsprechung geht derweil bei freiwilligem Einschalten der Staatsanwaltschaft durch entsprechende Anzeigeerstattung der Missstände durch den Arbeitnehmer davon aus, dass dies im Regelfall nicht zu einer Kündigung führen darf (NZA 2004, 427).

Veröffentlicht der Arbeitnehmer solche Missstände jedoch im Internet, so nimmt er keine staatsbürgerlichen Pflichten mehr wahr, weswegen in diesen Fällen durchaus eine Kündigung gerechtfertigt sein kann (BAG NZA, 2004, 427).

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