Anwalt, Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) Stuttgart

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Wohnungseigentumsrecht Stuttgart

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.

 

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Anwalt, Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Stuttgart

Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Beratung hilft Streit vermeiden

Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.

 

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?

 

Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten - gerichtlichen oder außergerichtlichen.

 

Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis:

 

  • Mietvertrag - Gestaltung und Beratung
  • Mieterhöhung
  • Mängel an der Mietsache
  • Nebenkostenabrechnung
  • Betriebskosten
  • Kündigung
  • Nachmieter

Neue Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Pflicht zur Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel

BAG Urt.v. 16.02.18 -V ZR 89/17- BGH NJW 2ß18, 1969

1.     die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gem. § 28 III WEG trifft den Verwalter, deren Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Lauf des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnung bereits fällig war.

2.     Es bleibt offen, ob die Abrechnungspflicht des Verwalters für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr am letzten Tag des abgelaufenen Wirtschaftsjahres - regelmäßig also der 31.12. - oder am ersten Tag des anschließenden Wirtschaftsjahres - regelmäßig also am 01.01. Des Folgejahres - entsteht.

Wohnungseingangstüren als Gemeinschaftseigentum

Wohnungseingangstüren stellen als Einrichtung zur Schaffung der Abgeschlossenheit einer Wohnung zwingend gemeinschaftliches Eigentum dar.

BGH Urt.v. 25.10.2013 -V ZR 212/12- = BeckRS 2013/20201 = NJW Spez. 2014,1

Verjährung bei baulicher Veränderung im WEG-Recht

Verjährung bei baulicher Veränderung im WEG-Recht

Bei eigenmächtig vorgenommenen baulichen Veränderungen verjähren Rückbauansprüche nach § 195 BGB in drei Jahren. Somit kann der Sondereigentümer davon ausgehen, dass seine "Umbauten" nach spätestens vier Jahren Bestand haben und zwar auch einem Rechtsnachfolger (z.B. Käufer) gegenüber, § 198 BGB.

Allerdings können die Wohnungseigentümer beschließen, dass der Verband den Rückbau vornimmt. Einen solchen Beschluss muss der Sondereigentümer dulden, da letztlich nur eine ordnungsgemäße Instandsetzung vorliegt. Die Kosten des Rückbaus können nun widerrum untrer den Wohnungseigentümern verteilt werden.