Anwalt, Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht - Stuttgart

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Verwaltungsrecht Stuttgart

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Verwaltungsrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.

 

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Anwalt, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart Reinhold Krause

Verwaltungsrecht – Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat

Deutschland ist ein stark reglementierter Wirtschaftsstandort. Das bedeutet, dass Bürger, Unternehmen und Institutionen auf vielfältige Weise mit dem Staat in Berührung kommen. Fast zwangsläufig ergeben sich aus den exekutiven Rechtsverhältnissen Spannungspunkte, die einer juristischen Klärung bedürfen, insbesondere, wenn Betroffene in der Ausübung ihrer vermeintlichen Rechte beeinträchtigt werden.

 

Speziell das noch häufig latent vorhandene „Gefühl", gegen den Staat nichts erreichen zu können, stellt sich als falsch heraus, wenn man sich auf die professionelle Unterstützung einer im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwaltskanzlei verlässt.

 

Unter dem Verwaltungsrecht wird das Recht exekutiven Staatsverwaltung zusammengefasst. Es ist damit ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Der einzelne Bürger wird durch seine Rechtsbeziehungen zum Staat davon betroffen. Darüber hinaus regelt es auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht u.a.).

 

Wir betreuen unsere Mandanten in allen Belangen des Verwaltungsrechts, unter anderem in folgenden Bereichen:

 

  • Öffentliches Baurecht
  • Raumordnungsrecht
  • Planungs- und Denkmalschutzrecht
  • Vergaberecht
  • Umweltrecht
  • Kommunalrecht
  • Beamtenrecht
  • Subventionsrecht
  • Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Ausländerrecht

Identitätsfestellung durch Polizei im Rahmen einer Versammlung

Identitätsfestellung durch Polizei im Rahmen einer Versammlung

BVerfG Beschl.v. 24.07.15 -1 BvR 2501/13- NJW 2016, 1230

  1. Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung auszuweisen oder sonstige Angaben zu Personalien zu machen.
  2. Fertigen Versammlungsteilnehmer, die von der Polizei gefilmt oder videografiert werden, ihrerseits Ton- und Bildaufnahmen von den eingesetzten Beamten an, kann nicht ohne nähere Begründung von einem zu erwartenden, eine Identitätsfestellung (hier: gem. § 13 I Nr. 1 NdsSOG) rechtfertigenden Verstoß gegen §§ 22 S.1, 33 I KUG und damit von einer konkreten Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut ausgegangen werden. Aufnahmen von Polizeibeamten könnten etwa auch zur Beweissicherung im Hinblick auf etwaige Rechtsstreitigkeiten angefertigt werden.