Anwalt, Rechtsanwalt Immobilienrecht Stuttgart
Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Immobilienrecht Stuttgart
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Immobilienrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.
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Anwalt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht Stuttgart Tilo Neuner-Jehle
Immobilienrecht – Beratung bei Bau, Kauf, Vermögensanlage
Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstützen und vertreten wir alle Personen, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen. Für eine fachliche Beratung durch uns ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.
Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, klären wir für Sie, ob und wie es den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Bauordnung und Bauplanung genügt. Wir unterstützen Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen, damit die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung der Immobilie erteilt wird. Wir beraten Sie in Bezug auf das Architektenrecht - insbesondere über die Leistungspflichten und Honoraransprüche des Architekten.
Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:
- Baurecht
- Mietrecht
- Nutzung von Immobilien
- Bau-Genehmigungsverfahren
- Behördliche Verfügungen
- Projektentwicklung
- Immobilienverkauf
- Immobilienverwertung
- Grundschulden
- Forderungsabtretung
Neue Rechtsprechung im Immobilienrecht
"Skyline-Blick" als Beschaffenheit des Wohnungseigentums
"Skyline-Blick" als Beschaffenheit des Wohnungseigentums
OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2015, 18814
In diesem Rechtsstreit traten die Erwerber vom Kaufvertrag einer Immobilie zurück, da sie der Ansicht waren, der Bauträger habe entgegen seiner Zusicherung im Verkaufsprosekt den freien Blick auf die "Skyline" versperren lassen, indem er auf dem Nachbargrundstück ebenfalls ein Bauvorhaben began.
Das OLG Frankfurt a.M. gab dem Erwerber recht, da in der Prospektwerbung eine Beschaffenheitsangabe "freie Sicht auf die Skyline" zu sehen ist, welche durch eine nachvertragliche Pflichtverletzung des Bauträgers durchkreuzt worden sei.
Ähnlich sah das auch der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 14 (BGH 2014, 1881), in welcher der Vermieter einer Wohnung vorsätzlich in den Grenzabstand hineinbaute.
Grunderwerbsteuererstattung bei Rückabwicklung und Neuverkauf
Grunderwerbsteuererstattung bei Rückabwicklung und Neuverkauf
BFH Urt.v. 05.09.13 -II R 16/12- = BeckRS 2013, 96362, NJW-Spez. 2013, 739
Wird ein Grundstücksvertrag zurück abgewickelt, ist die Grunderwerbsteuer zu erstatten. Ein Einfluss auf die Weiterveräußerung darf jedoch nicht vorliegen. Dies ist auch bei einer einheitlichen Vertragsgestaltung möglich.