Anwalt, Rechtsanwalt Banken- und Kapitalmarktrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht - Stuttgart

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Bankenrecht Stuttgart

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung im Bankenrecht. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Bankenrecht, Anwalt, Stuttgart

 

Telefonische Rechtsauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

Anwalt, Rechtsanwalt Banken- und Kapitalmarktrecht Stuttgart

Anwalt, Rechtsanwalt Banken- und Kapitalmarktrecht Stuttgart Reinhold Krause

Bankrecht- und Kapitalmarktrecht – fachliche Beratung ist unbedingt erforderlich


Rund um Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalmarktrecht gibt es eine Vielzahl von Spezialgebieten des Wirtschaftsrechts, in denen unsere Kanzlei ihre Mandanten berät und vertritt. Dazu führen wir für Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich Verhandlungen mit Banken.

 

Einige Beispiele sollen aufzeigen, wie breit die Palette möglicher Auseinandersetzungen ist:
Erstattungen aufgrund von fehlerhaften Zinsanpassungen variabler Darlehen gehören ebenso dazu wie Formverstöße nach dem Verbraucherkreditrecht sowie die Rückerstattung überhöhter Bearbeitungsgebühren oder eine Disagioerstattung.

 

Geht es um Inanspruchnahmen aus einer Bürgschaft, Durchführung eines Sicherheitentauschs oder Sicherheitenfreigabe, sollte stets juristischer Rat eingeholt werden, da dem Laien hier sehr leicht Fehler unterlaufen können, die im Nachhinein schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.

 

Bei Kombinationsfinanzierung von Immobilien über Lebensversicherungen und Bausparverträge bietet unsere Kanzlei ebenfalls beratende Unterstützung an.

 

Mit besonderer Sensibilität und als Sondergebiet behandeln wir die Beratung über wirtschaftliche Lösungen und problematische Kreditverhältnisse. Das gleiche gilt für den Beistand zur Vermeidung von Insolvenzen.

 

Wir betreuen unsere Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:

 

  • Schadensersatz
  • Börsenrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Baufinanzierung
  • Darlehen
  • Verbraucherkredite
  • Bürgschaften
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • SCHUFA

Kündigung des Bausparvertrages durch Bausparkasse rechtswidrig

Kündigung des Bausparvertrages durch Bausparkasse rechtswidrig

OLG Stuttgart Urt.. 30.03.1 -9 U 171/15-

Eine Bausparkasse hat nach Zuteilungsreife eines Bausparvertrages den Bausparvertrag erst nach 22 Jahren gekündigt, nachdem sich die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart hatte.

Das OLG Stuttgart hat dieser Kündigung entgegen dem Landgericht Stuttgart eine Absage erteilt, da die Bausparkasse hätte zunächst die fehelenden Prämien anmahnen müssen und hieraus sodann ein Kündigungsrecht herleiten. Dies hat sie versäumt, somit war die Kündigung rechtswidrig.