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Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Dem Arbeitnehmer steht gem. § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft zu, wenn der Arbeitgeber seiner Entlohnungspflicht nicht nachkommt. Kurzfristige Verzögerungen der Gehaltszahlung spielen hierbei jedoch keine Rolle, der Arbeitnehmer muß den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass ihm größerer Schaden entsteht, im Falle er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

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