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Unternehmen im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Als Unternehmen wird eine organisatorische Einheit bezeichnet, welche durch einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck mehrere Betriebe organisatorisch verbindet. 

Es gilt das sog. Rechtsträgerprinzip: Unternehmen ist die von einem Rechtssubjekt (natürlich oder juristische Person) getragene organisatorische Einheit zur Verfolgung eines wirtschaftlichen oder ideellen Zwecks, der hinter dem Betriebszweck steht. Mehrere Unternehmen können aber auch einen „gemeinsamen Betrieb“ führen.

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