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Umzugskosten im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Ein Anspruch auf Umszugskosten des Arbeitnehmers gegen den Arbeitnehmer besteht nicht, es sei den, ein solcher wurde arbeitsvertraglich oder durch eine sonstige Vereinbarung vereinbart.

 

Wird jedoch der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt und es wird aufgrund der Ortsverschiedenheit ein Umzug nötig, so besteht ein Anspruch auf Umzugskosten gem. § 670 BGB.

Eine Rückzahlungsvereinbarung ist dann jedoch nicht statthaft (BAG Urt.v. 21.03.75).

 

Wird eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, wenn der Arbeitnehmer erstmals beim Arbeitgeber seine Tätigkeit beginnt und neu zuziehen muss, so ist diese statthaft, wenn der Arbeitnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen das Unternehmen verlässt.

Die Bindungsfrist ist bis zu 3 Jahren zulässig, aber nur dann, wenn der Stellenwenchsel im alleinigen Interesse des Arbeitnehmers lag und die Umzugskosten ein Monatseinkommen des Arbeitnehmers nicht übersteigen (BAG Urt.v. 24.02.75).

 

Im Falle ein Arbeitsvertrag die jederzeitige widerrufliche Versetzung eines Arbeitnehmers ins Ausland vorsieht, enthält im Zweifel auch die Zusage für die Kosten des Rückumzugs (BAG Urt.v. 26.07.95 = NZA 96, 30).



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