Kur im Arbeitsrecht: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert

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Kur im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Wenn ein Arbeitnehmer zum Zwecke der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation eine diese Maßnahmen durchführende Einrichtung stationär aufsucht und diese von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung bewilligt wurde hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle.

 

Im Falle der Arbeitnehmer kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder gesetzlichen Rentenversicherung ist, gelten diese Vorschriften entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet wurde

 

Wurde die Kur von einem Sozialversicherungsträger bewilligt, ist davon auszugehen, dass diese medizinisch auch notwendig ist. Eine Prüfung findet nur noch dann statt, wenn ernsthafte Zweifel bestehen.

 

Sobald die Kur bewilligt wurde, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Kurbewilligung unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) zu übergeben.

Aus dieser Kurbewilligung ergibt sich im Übrigen auch die Dauer der Kur und deren Kostenübernahme.



Urlaubsanrechnung bei Kuraufenthalt

Urlaubsanrechnung bei Kuraufenthalt

BAG Urt.v. 25.05.16 -5 AZR 298/15- = BeckRS 2016, 69233 = NJW-Spezial 2016, 564

Handelt es sich bei einer Kur um eine Maßnahme, die einen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat und findet diese nicht in einer qualifizierten Einrichtung statt, so hat ein Arbeitnehmer dafür regulären Erholungsurlaub zu beantragen. Ob es sich um eine stationäre oder ambulante Maßnahme handelt, ist jedoch seit 2001 nicht mehr entscheident.

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