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Elterngeld im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

Nach dem BEEG kann Elterngeld beanspruchen, wer 1. seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik hat, 2. mit seinem Kind in seinem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst erzieht und betreut und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Während des Bezuges darf eine Erwerbstätigkeit nur ausgeübt werden, wenn diese 30 Stunden nicht übersteigt.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Monatseinkommens, höchstens jedoch 1. 800 €.

Das Elterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Die Bezugsdauer für einen Elternteil beträgt regelmäßig 12 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 14 Monaten.

 

 

mehr zu Elterngeld s. Bundesministerium für Familie

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